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Reisebedingungen für Pauschalreisen der Angelreisen K&N.Berlin OHG


        Die  nachfolgenden  Bestimmungen  werden,  soweit  wirksam  vereinbart,   Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit
        Inhalt des zwischen Ihnen (Kunde) und Angelreisen K&N.Berlin OHG (Reise-  Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit
        veranstalter) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen   Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
        die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
        und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und   3  Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn,
        füllen diese aus.                                  die nicht den Reisepreis betreffen
        Die Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Kunde keine Pauschal-  3.1  Abweichungen  wesentlicher  Eigenschaften  von  Reiseleistungen  von
        reise gebucht hat, sondern als vermittelt gekennzeichnete Leistungen (wie   dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsab-
        z. B. nur die Vermittlung von Einzelleistungen oder verbundene Reiseleistun-  schluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und
        gen gem. § 651w BGB), da er hierüber eine entsprechende andere Informa-  Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn
        tion erhält.                                      gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzu-
        Die  Reisebedingungen  gelten  ferner  nicht  für  Geschäftsreisen,  soweit  mit   schnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
        dem Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen   3.2  Der  Reiseveranstalter  ist  verpflichtet,  den  Kunden  über  Leistungsän-
        geschlossen wurde.                                derungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem  REISEBEDINGUNGEN
                                                          dauerhaften  Datenträger  (z. B.  auch  durch  E-Mail,  SMS  oder  Sprachnach-
        1  Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende   richt) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
        1.1  Für alle Buchungswege (z. B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, tele-  3.3  Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer
        fonisch, online etc.) gilt:                       Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden,
        a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergän-  die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berech-
        zenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit   tigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der
        diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.       Änderung gesetzten angemessenen Frist
        b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er   •  entweder die Änderung anzunehmen
        die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese   •  oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
        Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen   •  oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen,
        hat.                                               wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
        c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt   Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagie-
        der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an   ren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert,
        das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf   dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an
        der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstal-  einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder
        ter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine   unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
        vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb   Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht inner-
        der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche   halb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als ange-
        Erklärung oder Anzahlung erklärt.                 nommen.
        d)  Die  vom  Veranstalter  gegebenen  vorvertraglichen  Informationen  über   Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständli-
        wesentliche  Eigenschaften  der  Reiseleistungen,  den  Reisepreis  und  alle   cher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
        zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl   3.4  Eventuelle  Gewährleistungsansprüche  bleiben  unberührt,  soweit  die
        und  die  Stornopauschalen  (gem.  Artikel  250  § 3  Nummer  1,  3  bis  5  und  7   geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstal-
        EGBGB)  werden  nur  dann  nicht  Bestandteil  des  Pauschalreisevertrages,   ter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleich-
        sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.  wertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbe-
        1.2  Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS   trag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
        oder per Telefax erfolgt, gilt:                   4  Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
        a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstal-
        ter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.  4.1  Der  Kunde  kann  jederzeit  vor  Reisebeginn  vom  Pauschalreisevertrag
        b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Rei-  zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären.
                                                          Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt
        severanstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird   auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den
        der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entspre-  Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
        chende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln   4.2  Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
        (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzube-  verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
        wahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum   kann  der  Reiseveranstalter  eine  angemessene  Entschädigung  verlangen,
        zugänglich  ist,  z. B.  auf  Papier  oder  per  Email),  sofern  der  Reisende  nicht   soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort
        Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1   oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten,
        Satz  2  EGBGB  hat,  weil  der  Vertragsschluss  in  gleichzeitiger  körperlicher   die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen
        Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.   an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unver-
        1.3  Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vor-  meidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveran-
        schriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträ-  stalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden
        gen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden   lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
        (Briefe,  Kataloge,  Telefonanrufe,  Telekopien,  E-Mails,  über  Mobilfunk  ver-  4.3  Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüg-
        sendete  Kurznachrichten  (SMS)  sowie  Rundfunk,  Telemedien  und  Online-  lich  des  Werts  der  vom  Reiseveranstalter  ersparten  Aufwendungen  sowie
        dienste),  kein  Widerrufsrecht  besteht,  sondern  lediglich  die  gesetzlichen   abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistun-
        Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß   gen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter
        § 651h  BGB  (siehe  hierzu  auch  Ziff.  4).  Ein  Widerrufsrecht  besteht  jedoch,   zu  begründen  ist.  Der  Reiseveranstalter  hat  die  nachfolgenden  Entschä-
        wenn  der  Vertrag  über  Reiseleistungen  nach  § 651a  BGB  außerhalb  von   digungspauschalen  unter  Berücksichtigung  des  Zeitraums  zwischen  der
        Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Ver-  Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der
        handlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende   erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch
        Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht   anderweitige  Verwendungen  der  Reiseleistungen  festgelegt.  Die  Entschä-
        kein Widerrufsrecht.                              digung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie
        2  Bezahlung                                      folgt mit der jeweiligen Storno staffel berechnet:
        2.1  Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-  •  bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
        preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn   •  59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
        ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden   •  29 bis 8 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,
        der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsi-  •  ab 7 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 90 %
        cherers  in  klarer,  verständlicher  und  hervorgehobener  Weise  übergeben   des Reisepreises.
        wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs-  Bei den Fährüberfahrten werden die von den jeweiligen Gesellschaften erho-
        scheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fäl-  benen Gebühren zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 30 € berechnet.
        lig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Siche-  4.4  Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reise-
        rungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters   veranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedri-
        aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.   ger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
        2.2  Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht ent-  4.5  Der  Reiseveranstalter  behält  sich  vor,  anstelle  der  vorstehenden  Ent-
        sprechend  den  vereinbarten  Zahlungsfälligkeiten,  obwohl  der  Reisever-  schädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung
        anstalter  zur  ordnungsgemäßen  Erbringung  der  vertraglichen  Leistungen   zu  fordern,  soweit  der  Reiseveranstalter  nachweist,  dass  ihm  wesentlich
        bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt   höhere  Aufwendungen  als  die  jeweils  anwendbare  Entschädigungspau-
        hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des   schale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet,


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