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Reisebedingungen für Pauschalreisen der Angelreisen K&N.Berlin OHG
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit
Inhalt des zwischen Ihnen (Kunde) und Angelreisen K&N.Berlin OHG (Reise- Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit
veranstalter) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und 3 Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn,
füllen diese aus. die nicht den Reisepreis betreffen
Die Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Kunde keine Pauschal- 3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von
reise gebucht hat, sondern als vermittelt gekennzeichnete Leistungen (wie dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsab-
z. B. nur die Vermittlung von Einzelleistungen oder verbundene Reiseleistun- schluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und
gen gem. § 651w BGB), da er hierüber eine entsprechende andere Informa- Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn
tion erhält. gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzu-
Die Reisebedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit schnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
dem Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen 3.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsän-
geschlossen wurde. derungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem REISEBEDINGUNGEN
dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnach-
1 Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende richt) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
1.1 Für alle Buchungswege (z. B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, tele- 3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer
fonisch, online etc.) gilt: Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden,
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergän- die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berech-
zenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit tigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der
diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Änderung gesetzten angemessenen Frist
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er • entweder die Änderung anzunehmen
die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese • oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen • oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen,
hat. wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagie-
der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an ren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert,
das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstal- einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder
ter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht inner-
der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche halb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als ange-
Erklärung oder Anzahlung erklärt. nommen.
d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständli-
wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle cher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl 3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstal-
EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, ter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleich-
sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. wertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbe-
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS trag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
oder per Telefax erfolgt, gilt: 4 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstal-
ter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. 4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Rei- zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären.
Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt
severanstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den
der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entspre- Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
chende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln 4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
(welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzube- verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
wahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen,
zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort
Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten,
Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen
Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unver-
1.3 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vor- meidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveran-
schriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträ- stalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden
gen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
(Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk ver- 4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüg-
sendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Online- lich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie
dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistun-
Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß gen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter
§ 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschä-
wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von digungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der
Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Ver- Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der
handlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch
Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschä-
kein Widerrufsrecht. digung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie
2 Bezahlung folgt mit der jeweiligen Storno staffel berechnet:
2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise- • bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn • 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden • 29 bis 8 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,
der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsi- • ab 7 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 90 %
cherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben des Reisepreises.
wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs- Bei den Fährüberfahrten werden die von den jeweiligen Gesellschaften erho-
scheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fäl- benen Gebühren zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 30 € berechnet.
lig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Siche- 4.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reise-
rungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters veranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedri-
aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. ger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht ent- 4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Ent-
sprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reisever- schädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung
anstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich
bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspau-
hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des schale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet,
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