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Geschäftsbedingungen der Angelreisen K&N.Berlin OHG
                                 für die Vermittlung von Reiseleistungen


        Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,         gehört nach Bestätigung durch den Pauschalreiseveranstalter die Übergabe
        Sie wollen Urlaub machen. Dies kann im Rahmen einer Pauschalreise gesche-  der  Unterlagen  über  die  vermittelte(n)  Reiseleistung(en).  Dies  gilt  nicht,
        hen, einer bloß vermittelten Einzelleistung wie z. B. nur einem Flug oder eine   wenn vereinbart wurde, dass der Pauschalreiseveranstalter die Unterlagen
        Fährüberfahrt oder auch in Gestalt von verbundenen Reiseleistungen.  dem Kunden direkt übermittelt.
        Der oder die Verträge über eine Pauschalreise oder bestimmte Reiseleistun-  3.2  Bei  der  Erteilung  von  sonstigen  Hinweisen  und  Auskünften,  zu  deren
        gen kommen jeweils zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder Erbrin-  Angabe der Reisevermittler nicht nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis
        ger einer Einzelleistung zustande. Dafür gelten die Ihnen bekannten Reise-,   3 EGBGB verpflichtet ist, haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes
        Unterbringungs- oder Beförderungsbedingungen.     und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informa-
        Nachfolgend geben wir Ihnen einige Hinweise zu unserer Vermittlungstätig-  tionsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsver-
        keit. Das heißt, wir erklären Ihnen, was wir tun, um die von Ihnen gewünschten   trag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur
        Verträge mit Reiseveranstaltern oder Leistungserbringer zustande zu bringen.  bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die
        Dies  geschieht  anhand  der  nachfolgenden  Bestimmungen,  soweit  diese   Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 675 Abs. 2
        wirksam vereinbart sind.                          BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen
                                                          wurde.                                              GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
        Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen;    3.3  Ohne  ausdrückliche  Vereinbarung  ist  der  Reisevermittler  nicht  ver-
        Gliederung in Teile A und B                       pflichtet,  den  jeweils  günstigsten  Anbieter  der  angefragten  Reiseleistung
        1.1  Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die gesetzlich unter-  zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Reise-
        schiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschal-  vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben
        reisen hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Kunden sowie des Vermitt-  hiervon unberührt.
        lers je nach Art der vermittelten Reiseleistung. Danach ist zu unterscheiden   3.4  Ohne  ausdrückliche  Vereinbarung  übernimmt  der  Reisevermittler
        zwischen                                          bezüglich  Auskünften  zu  Preisen,  Leistungen,  Buchungskonditionen  und
        a) der  Vermittlung  einer  Pauschalreise,  nachfolgend  „Reisevermittlung“   sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1
        genannt, der Vermittler in diesem Zusammenhang „Reisevermittler“; hierzu   Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Rei-
        finden Sie die Regelungen in Teil A dieser Geschäftsbedingungen.  severmittler  zu  vermittelnden  Leistungen  keine  Beschaffungsgarantie  im
        b) der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung; hierzu finden Sie die Rege-  Sinne dieser Vorschrift.
        lungen in Teil B dieser Geschäftsbedingungen.     3.5  Sonderwünsche  nimmt  der  Reisevermittler  nur  zur  Weiterleitung  an
                                                          den  zu  vermittelnden  Pauschalreiseveranstalter  entgegen.  Soweit  etwas
        Teil A: Regelungen für die Reisevermittlung von Pauschalreisen   anderes  nicht  ausdrücklich  vereinbart  ist,  hat  der  Reisevermittler  für  die
        gem. § 651v BGB                                   Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht
        Die Vorschriften dieses Teils A über die Reisevermittlung von Pauschalrei-  Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die
        severträgen sind anwendbar, wenn der Reisevermittler das Formblatt über   vom  Reisevermittler  an  den  Pauschalreiseveranstalter  zu  übermittelnde
        Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermittelte Reisever-  Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass
        anstalter als verantwortlicher Unternehmer für die Erbringung der Pauschal-  Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Pau-
        reise ausgewiesen.                                schalreiseveranstalters  zum  Inhalt  der  vertraglichen  Verpflichtungen  des
        1  Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften      Pauschalreiseveranstalters werden.
        1.1  Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Rei-  4  Pflichten des Reisevermittlers bezüglich Einreisevorschriften
        severmittler  kommt  zwischen  dem  Kunden  und  dem  Reisevermittler  der   und Visa
        Vertrag über die Reisevermittlung einer Pauschalreise zustande. Auftrag und   4.1  Übernimmt  der  Reisevermittler  entgeltlich  oder  unentgeltlich  für  den
        Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.          Kunden  die  Registrierung  im  Rahmen  elektronischer  Systeme  zur  Erlan-
        Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestä-  gung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in
        tigt  der  Vermittler  den  Eingang  des  Auftrags  unverzüglich  auf  elektroni-  bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne
        schem  Weg.  Diese  Eingangsbestätigung  stellt  noch  keine  Bestätigung  der   ausdrückliche  Vereinbarung  keine  Verpflichtung  des  Reisevermittlers  zu
        Annahme des Auftrags zur Reisevermittlung dar.    weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durch-
        1.2  Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisever-  reiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbeson-
        mittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmun-  dere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die
        gen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinba-  elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung
        rungen,  diesen  Geschäftsbedingungen  und  den  gesetzlichen  Vorschriften,   durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.
        insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff.   4.2  Zur  Beschaffung  von  Visa  oder  sonstigen  für  die  Reisedurchführung
        BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.     erforderlichen  Dokumenten  ist  der  Reisevermittler  ohne  besondere,  aus-
        1.3  Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem vermittelten   drückliche  Vereinbarung  nicht  verpflichtet.  Im  Falle  der  Annahme  eines
        Reiseveranstalter gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Verein-  solchen Auftrages kann der Reisevermittler ohne ausdrückliche Vereinba-
        barungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder   rung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den
        Geschäftsbedingungen.  Die  Reisebedingungen  des  jeweiligen  Veranstal-  Umständen  für  erforderlich  halten  durfte,  verlangen.  Der  Reisevermittler
        ters  werden  bei  den  Leistungsbeschreibungen  benannt  und  vor  Vertrags-  kann für seine Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese verein-
        abschluss  verfügbar  gemacht.  Ohne  besondere  Vereinbarung  oder  ohne   bart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende
        besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher   Vergütung geschuldet war.
        Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internatio-  4.3  Der  Reisevermittler  haftet  nicht  für  die  Erteilung  von  Visa  und  sons-
        naler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbe-  tigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht,
        stimmungen.                                       wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen
        2  Zahlungen, Erklärungen von Kunden              Umstände  vom  Reisevermittler  schuldhaft  verursacht  oder  mitverursacht
                                                          worden sind.
        2.1  Reisevermittler und Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reise-
        preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn   5  Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit
        ein  wirksamer  Kundengeldabsicherungsvertrag  des  Reiseveranstalters   der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
        besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktda-  5.1  Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer
        ten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobe-  gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler ver-
        ner Weise übergeben wurde.                        pflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden
        2.2  Der Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Män-  Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende
        gelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der   Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom ver-
        Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Der Reisevermittler wird   mittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Flugge-
        den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden   sellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem
        in Kenntnis setzen. Der Reisevermittler empfiehlt zur Vermeidung von Zeit-  Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wech-
        verlusten  trotz  unverzüglicher  Weiterleitung,  entsprechende  Erklärungen   sel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der
        unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseve-  Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten
        ranstalters zu erklären.                          http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und
                                                          www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäfts-
        3  Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte,   räumen des Vermittlers ausgehändigt werden.
          Hinweise                                        5.2  Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesell-
        3.1  Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich   schaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen
        beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Pauschalreise-  des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Über-
        veranstalter durch den Reisevermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht   einkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,

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