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Geschäftsbedingungen der Angelreisen K&N.Berlin OHG
für die Vermittlung von Reiseleistungen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, gehört nach Bestätigung durch den Pauschalreiseveranstalter die Übergabe
Sie wollen Urlaub machen. Dies kann im Rahmen einer Pauschalreise gesche- der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht,
hen, einer bloß vermittelten Einzelleistung wie z. B. nur einem Flug oder eine wenn vereinbart wurde, dass der Pauschalreiseveranstalter die Unterlagen
Fährüberfahrt oder auch in Gestalt von verbundenen Reiseleistungen. dem Kunden direkt übermittelt.
Der oder die Verträge über eine Pauschalreise oder bestimmte Reiseleistun- 3.2 Bei der Erteilung von sonstigen Hinweisen und Auskünften, zu deren
gen kommen jeweils zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder Erbrin- Angabe der Reisevermittler nicht nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis
ger einer Einzelleistung zustande. Dafür gelten die Ihnen bekannten Reise-, 3 EGBGB verpflichtet ist, haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes
Unterbringungs- oder Beförderungsbedingungen. und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informa-
Nachfolgend geben wir Ihnen einige Hinweise zu unserer Vermittlungstätig- tionsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsver-
keit. Das heißt, wir erklären Ihnen, was wir tun, um die von Ihnen gewünschten trag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur
Verträge mit Reiseveranstaltern oder Leistungserbringer zustande zu bringen. bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die
Dies geschieht anhand der nachfolgenden Bestimmungen, soweit diese Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 675 Abs. 2
wirksam vereinbart sind. BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen
wurde. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen; 3.3 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht ver-
Gliederung in Teile A und B pflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die gesetzlich unter- zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Reise-
schiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschal- vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben
reisen hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Kunden sowie des Vermitt- hiervon unberührt.
lers je nach Art der vermittelten Reiseleistung. Danach ist zu unterscheiden 3.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Reisevermittler
zwischen bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und
a) der Vermittlung einer Pauschalreise, nachfolgend „Reisevermittlung“ sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1
genannt, der Vermittler in diesem Zusammenhang „Reisevermittler“; hierzu Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Rei-
finden Sie die Regelungen in Teil A dieser Geschäftsbedingungen. severmittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im
b) der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung; hierzu finden Sie die Rege- Sinne dieser Vorschrift.
lungen in Teil B dieser Geschäftsbedingungen. 3.5 Sonderwünsche nimmt der Reisevermittler nur zur Weiterleitung an
den zu vermittelnden Pauschalreiseveranstalter entgegen. Soweit etwas
Teil A: Regelungen für die Reisevermittlung von Pauschalreisen anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Reisevermittler für die
gem. § 651v BGB Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht
Die Vorschriften dieses Teils A über die Reisevermittlung von Pauschalrei- Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die
severträgen sind anwendbar, wenn der Reisevermittler das Formblatt über vom Reisevermittler an den Pauschalreiseveranstalter zu übermittelnde
Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermittelte Reisever- Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass
anstalter als verantwortlicher Unternehmer für die Erbringung der Pauschal- Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Pau-
reise ausgewiesen. schalreiseveranstalters zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des
1 Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften Pauschalreiseveranstalters werden.
1.1 Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Rei- 4 Pflichten des Reisevermittlers bezüglich Einreisevorschriften
severmittler kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der und Visa
Vertrag über die Reisevermittlung einer Pauschalreise zustande. Auftrag und 4.1 Übernimmt der Reisevermittler entgeltlich oder unentgeltlich für den
Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlan-
Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestä- gung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in
tigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektroni- bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne
schem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung des Reisevermittlers zu
Annahme des Auftrags zur Reisevermittlung dar. weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durch-
1.2 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisever- reiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbeson-
mittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmun- dere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die
gen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinba- elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung
rungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.
insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. 4.2 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung
BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung. erforderlichen Dokumenten ist der Reisevermittler ohne besondere, aus-
1.3 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem vermittelten drückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines
Reiseveranstalter gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Verein- solchen Auftrages kann der Reisevermittler ohne ausdrückliche Vereinba-
barungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder rung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den
Geschäftsbedingungen. Die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstal- Umständen für erforderlich halten durfte, verlangen. Der Reisevermittler
ters werden bei den Leistungsbeschreibungen benannt und vor Vertrags- kann für seine Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese verein-
abschluss verfügbar gemacht. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne bart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende
besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Vergütung geschuldet war.
Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internatio- 4.3 Der Reisevermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sons-
naler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbe- tigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht,
stimmungen. wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen
2 Zahlungen, Erklärungen von Kunden Umstände vom Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht
worden sind.
2.1 Reisevermittler und Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reise-
preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn 5 Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit
ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktda- 5.1 Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer
ten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobe- gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler ver-
ner Weise übergeben wurde. pflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden
2.2 Der Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Män- Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende
gelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom ver-
Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Der Reisevermittler wird mittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Flugge-
den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden sellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem
in Kenntnis setzen. Der Reisevermittler empfiehlt zur Vermeidung von Zeit- Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wech-
verlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen sel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der
unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseve- Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten
ranstalters zu erklären. http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und
www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäfts-
3 Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, räumen des Vermittlers ausgehändigt werden.
Hinweise 5.2 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesell-
3.1 Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich schaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen
beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Pauschalreise- des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Über-
veranstalter durch den Reisevermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht einkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
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