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8.2 Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 8.1 durch den Kunden, so gilt: 10.2 Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserück-
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 8.1 unverschuldet, entfallen trittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden
seine Ansprüche nicht. abdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inan-
b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser spruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine
nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden 10.3 Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausrei-
wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine chenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur 10.4 Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf
Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z. B. durch hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reise-
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leis- versicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungs-
tungserbringer ermöglicht hätte. pflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 8.1. (z. B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung
entfallen nicht in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige
• bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschaus-
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverlet- kunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermit-
zung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs- telte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbe-
gehilfen des Vermittlers resultieren dingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
• bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzli- 11 Haftung des Vermittlers
chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen 11.1 Der Vermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im
• bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungs- Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht
bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung
gemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermög- des Vermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung
licht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. des Leistungserbringers erheblich abweicht.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. 11.2 Eine etwaige eigene Haftung des Vermittlers aus der schuldhaften Ver-
8.3 Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur letzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen
Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von unberührt.
Ziffer 8 unberührt. 11.3 Die Haftung des Vermittlers für vertragliche Ansprüche des Reisekunden
8.4 Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistungen beschränkt, aus-
besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachge- genommen
fragten Reiseleistungen hinzuweisen.
a) die Haftung für Schäden des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des
9 Pflichten des Vermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des
den vermittelten Leistungserbringern Vermittlers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
9.1 Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen;
innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Ver- b) die Haftung des Vermittlers für sonstige Schäden des Kunden, die auf einer
einbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall wer- grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder auf einer vorsätzli-
den diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber dem Vermittler chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen.
Ansprüche sowohl gegenüber dem Vermittler als auch gegenüber dem Leis- 12 Verbraucherstreitbeilegung
tungserbringer geltend machen will. Der Vermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeile-
9.2 Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gung darauf hin, dass der Vermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucher-
gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht streitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach
des Vermittlers auf die Erteilung der erforderlichen und ihm bekannten Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Reise-
Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und leistungen für den Vermittler verpflichtend würde, informiert der Vermittler
Adressen der vermittelten Leistungserbringer. die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
9.3 Übernimmt der Vermittler – auch ohne hierzu verpflichtet zu sein – die Der Vermittler verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elek-
Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für tronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-
den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
9.4 Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten
Leistungserbringern besteht keine Pflicht des Vermittlers zur Beratung über Diese Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen gelten für:
Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen Angelreisen K&N.Berlin OHG · Genossenschaftsstraße 70 · 12489 Berlin
oder sonstige rechtliche Bestimmungen. Telefon: 030 6723633 · Fax: 030 6723644
10 Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen Internet: www.angelreisen-k-n.berlin · E-Mail: info@angelreisen-k-n.berlin
Handelsregister: Berlin HRA 53248
10.1 Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kos- Stand: 01.10.2021
tenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskosten-
versicherung bei Buchung abzuschließen.
Messetermine
Meeres – und Raubfischangeltage Magdeburg
6. und 7. November 2021 (Messe Magdeburg)
Angelwelt Berlin
12. bis 14. November 2021
innerhalb der „Boot & Fun“
(Messehallen am Funkturm, Berlin Charlottenburg)
Faszination Angeln
26. und 27. Februar 2022 (Emslandhallen Lingen)
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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