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8.2  Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 8.1 durch den Kunden, so gilt:  10.2  Der  Kunde  wird  weiterhin  darauf  hingewiesen,  dass  eine  Reiserück-
          a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 8.1 unverschuldet, entfallen   trittskostenversicherung  üblicherweise  nicht  den  entstehenden  Schaden
          seine Ansprüche nicht.                           abdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inan-
          b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser   spruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine
          nachweist,  dass  dem  Kunden  ein  Schaden  bei  ordnungsgemäßer  Anzeige   Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
          nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden   10.3  Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausrei-
          wäre.  Dies  gilt  insbesondere,  soweit  der  Vermittler  nachweist,  dass  eine   chenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
          unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur   10.4  Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf
          Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z. B. durch   hingewiesen,  dass  die  Versicherungsbedingungen  der  vermittelten  Reise-
      GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
          Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leis-  versicherungen  besondere  Vertragsbedingungen  und/oder  Mitwirkungs-
          tungserbringer ermöglicht hätte.                 pflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse
          c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 8.1.   (z. B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung
          entfallen nicht                                  in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige
          •  bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der   und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschaus-
           Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverlet-  kunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermit-
           zung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-  telte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbe-
           gehilfen des Vermittlers resultieren            dingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
          •  bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzli-  11  Haftung des Vermittlers
           chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines
           gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen  11.1  Der Vermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im
          •  bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungs-  Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht
                                                           bei  einer  ausdrücklichen  diesbezüglichen  Vereinbarung  oder  Zusicherung
           gemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermög-  des Vermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung
           licht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.  des Leistungserbringers erheblich abweicht.
          Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.  11.2  Eine etwaige eigene Haftung des Vermittlers aus der schuldhaften Ver-
          8.3  Eine  vertragliche  und/oder  gesetzliche  Verpflichtung  des  Kunden  zur   letzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen
          Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von   unberührt.
          Ziffer 8 unberührt.                              11.3  Die Haftung des Vermittlers für vertragliche Ansprüche des Reisekunden
          8.4  Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf   ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistungen beschränkt, aus-
          besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachge-  genommen
          fragten Reiseleistungen hinzuweisen.
                                                           a) die Haftung für Schäden des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des
          9  Pflichten des Vermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber   Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des
           den vermittelten Leistungserbringern            Vermittlers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
          9.1  Ansprüche  müssen  gegenüber  den  vermittelten  Leistungserbringern   gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen;
          innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Ver-  b) die Haftung des Vermittlers für sonstige Schäden des Kunden, die auf einer
          einbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall wer-  grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder auf einer vorsätzli-
          den diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber dem Vermittler   chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
          gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung   oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen.
          Ansprüche sowohl gegenüber dem Vermittler als auch gegenüber dem Leis-  12  Verbraucherstreitbeilegung
          tungserbringer geltend machen will.              Der Vermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeile-
          9.2  Bei  Reklamationen  oder  sonstiger  Geltendmachung  von  Ansprüchen   gung darauf hin, dass der Vermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucher-
          gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht   streitbeilegung  teilnimmt.  Sofern  eine  Verbraucherstreitbeilegung  nach
          des  Vermittlers  auf  die  Erteilung  der  erforderlichen  und  ihm  bekannten   Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Reise-
          Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und   leistungen für den Vermittler verpflichtend würde, informiert der Vermittler
          Adressen der vermittelten Leistungserbringer.    die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
          9.3  Übernimmt der Vermittler – auch ohne hierzu verpflichtet zu sein – die   Der Vermittler verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elek-
          Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für   tronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-
          den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich   Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
          oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
          9.4  Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten
          Leistungserbringern besteht keine Pflicht des Vermittlers zur Beratung über   Diese Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen gelten für:
          Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen   Angelreisen K&N.Berlin OHG · Genossenschaftsstraße 70 · 12489 Berlin
          oder sonstige rechtliche Bestimmungen.           Telefon: 030 6723633 · Fax: 030 6723644
          10  Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen  Internet: www.angelreisen-k-n.berlin · E-Mail: info@angelreisen-k-n.berlin
                                                           Handelsregister: Berlin HRA 53248
          10.1  Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kos-  Stand: 01.10.2021
          tenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskosten-
          versicherung bei Buchung abzuschließen.

                                                  Messetermine

                                                             Meeres – und Raubfischangeltage Magdeburg
                                                             6. und 7. November 2021 (Messe Magdeburg)


                                                             Angelwelt Berlin
                                                             12. bis 14. November 2021
                                                             innerhalb der „Boot & Fun“
                                                             (Messehallen am Funkturm, Berlin Charlottenburg)


                                                             Faszination Angeln
                                                             26. und 27. Februar 2022 (Emslandhallen Lingen)


                                                             Wir freuen uns auf Ihren Besuch!







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