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Auskunftserteilung  kommt  nur  bei  einer  entsprechenden  ausdrücklichen   Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Flug-
        Vereinbarung  zustande.  Für  die  Richtigkeit  erteilter  Auskünfte  haftet  der   gästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
        Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer   c) die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des
        Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.             Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit
        2.3  Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet,   eingeschränkter Mobilität
        den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln   Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast,
        und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rah-  z. B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des aus-
        men von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.  führenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des
        2.4  Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich   Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
        Auskünften  zu  Preisen,  Leistungen,  Buchungskonditionen  und  sonstigen   5  Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
        Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB
        und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu ver-  5.1  Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs-
        mittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.  und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlan-
        2.5  Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu   gen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kun-
        vermittelnden  Leistungserbringer  entgegen.  Soweit  etwas  anderes  nicht   den vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.
        ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler für die Erfüllung solcher Son-  Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann der Vermittler, soweit dies
        derwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Ver-  den Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Leistungserbringer
        tragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an   entspricht,  als  dessen  Inkassobevollmächtigter  geltend  machen,  jedoch
        den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden.   auch  aus  eigenem  Recht  auf  Grundlage  der  gesetzlichen  Vorschusspflicht
        Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur   des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.  GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
        durch  ausdrückliche  Bestätigung  des  Leistungserbringers  zum  Inhalt  der   5.2  Die  vorstehenden  Regelungen  gelten  entsprechend  für  Stornokos-
        vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.  ten  (Rücktrittsentschädigungen)  und  sonstige  gesetzlich  oder  vertraglich
                                                          begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
        3  Pflichten des Vermittlers bezüglich Einreisevorschriften und Visa   5.3  Der  Kunde  kann  eigenen  Zahlungsansprüchen  des  Vermittlers  nicht
        3.1  Der Vermittler unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestim-  im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der
        mungen, soweit ein entsprechender Auftrag ausdrücklich vereinbart worden   Kunde  Ansprüche  gegenüber  dem  vermittelten  Leistungserbringer,  insbe-
        ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informations-  sondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat.
        pflicht nur dann, wenn besondere, dem Vermittler bekannte oder offenkun-  Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte
        dige Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die   Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursäch-
        entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegen-  lich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen gegenüber dem
        den Angebotsunterlagen enthalten sind.            Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
        3.2  Entsprechende Hinweispflichten des Vermittlers beschränken sich auf   6  Vergütungsansprüche des Vermittlers
        die  Erteilung  von  Auskünften  aus  aktuellen,  branchenüblichen  Informati-
        onsquellen  Eine  spezielle  Nachforschungspflicht  des  Vermittlers  besteht   6.1  Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeför-
        ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht. Der Vermittler kann   derungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziff. 4 Teil B dieser Vermitt-
        seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Not-  lungsbedingungen gilt:
        wendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei in Betracht kommenden   a) Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Flug-
        Informationsstellen verweist.                     gesellschaften, die keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesell-
        3.3  Die  vorstehenden  Bestimmungen  gelten  entsprechend  bezüglich  der   schaft für die Tätigkeit des Vermittlers beinhalten.
        Information  über  Zollvorschriften,  gesundheitspolizeiliche  Einreisevor-  b)  Die  Vergütung  des  Vermittlers  im  Rahmen  dieser  Vermittlungstätigkeit
        schriften,  gesundheitsprophylaktische  Vorsorgemaßnahmen  des  Kunden   erfolgt demnach ausschließlich durch vom Kunden zu bezahlende Service-
        und seiner Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften.   entgelte.
        3.4  Übernimmt der Vermittler entgeltlich oder unentgeltlich für den Kunden   c) Die Serviceentgelte für die Vermittlungstätigkeit des Vermittlers und für
        die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Ein-  sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung ergeben sich,
        reiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in bestimmte   soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem Kunden, ins-
        Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrück-  besondere durch Auslage in den Geschäftsräumen des Vermittlers bekannt
        liche Vereinbarung keine Verpflichtung des Vermittlers zu weitergehenden   gegebenen und vereinbarten Entgelten.
        Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten   d)  Ist  eine  Vereinbarung  zur  Höhe  eines  entsprechenden  Serviceentgelts
        oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabe-  nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem Vermittler eine Vergütung
        schaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Ein-  nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezah-
        reiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbe-  lung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.
        hörden des jeweiligen Landes ersetzt.             6.2  Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen
        3.5  Zur  Beschaffung  von  Visa  oder  sonstigen  für  die  Reisedurchführung   und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entspre-
        erforderlichen  Dokumenten  ist  der  Vermittler  ohne  besondere,  ausdrück-  chenden Vereinbarung. Diese kann z. B. durch deutlich sichtbaren Aushang
        liche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen   von  Preislisten  in  den  Geschäftsräumen  des  Vermittlers  und/  oder  einem
        Auftrages kann der Vermittler ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstat-  entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hie-
        tung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umständen für   rauf erfolgen.
        erforderlich halten durfte, verlangen. Der Vermittler kann für seine Tätigkeit   6.3  Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte – auch bei der Flugver-
        selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit   mittlung – bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere
        den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.  Umbuchung,  Namenswechsel,  Rücktritt,  Stornierung,  Annullierung,  oder
        3.6  Der Vermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Doku-  Kündigung  des  vermittelten  Vertrages  durch  den  Leistungserbringer  oder
        menten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für   den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rücker-
                                                          stattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden
        die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände   wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers
        vom Vermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
                                                          aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
        4  Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang
          mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen  7  Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
        4.1  Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer   7.1  Sowohl den Kunden, wie auch den Vermittler trifft die Pflicht, Vertrags-
                                                          und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Rei-
        gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler ver-  seleistungen, die dem Kunden durch den Vermittler ausgehändigt wurden,
        pflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden
        Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende   insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa,
        Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom ver-  Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reise-
                                                          leistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Über-
        mittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Flugge-  einstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
        sellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem
        Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wech-  7.2  Soweit  Unterlagen  über  die  vermittelten  Reiseleistungen  dem  Kun-
        sel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der   den  nicht  direkt  vom  vermittelten  Leistungserbringer  übermittelt  wer-
        Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten   den,  erfolgt  die  Aushändigung  durch  den  Vermittler  durch  Übergabe  im
                                                          Geschäftslokal des Vermittlers oder nach dessen Wahl durch postalischen
        http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und   oder elektronischen Versand.
        www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäfts-
        räumen des Vermittlers ausgehändigt werden.       8  Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler
        4.2  Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesell-  8.1  Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungs-
        schaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen   tätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mit-
        des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Über-  zuteilen.  Hierunter  fallen  insbesondere  fehlerhafte  oder  unvollständige
        einkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,   Angaben  von  persönlichen  Kundendaten,  sonstiger  Informationen,  Aus-
        a) die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten  künfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht
        b) die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaft-  vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z. B. nicht vorgenom-
        lichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine   mene Buchungen oder Reservierungen).
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