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Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Flug-
Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der gästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer c) die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des
Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit
2.3 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, eingeschränkter Mobilität
den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast,
und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rah- z. B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des aus-
men von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt. führenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des
2.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen 5 Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB
und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu ver- 5.1 Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs-
mittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift. und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlan-
2.5 Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu gen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kun-
vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht den vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.
ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler für die Erfüllung solcher Son- Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann der Vermittler, soweit dies
derwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Ver- den Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Leistungserbringer
tragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch
den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der 5.2 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokos-
vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden. ten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich
begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
3 Pflichten des Vermittlers bezüglich Einreisevorschriften und Visa 5.3 Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht
3.1 Der Vermittler unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestim- im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der
mungen, soweit ein entsprechender Auftrag ausdrücklich vereinbart worden Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbe-
ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informations- sondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat.
pflicht nur dann, wenn besondere, dem Vermittler bekannte oder offenkun- Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte
dige Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursäch-
entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegen- lich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen gegenüber dem
den Angebotsunterlagen enthalten sind. Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
3.2 Entsprechende Hinweispflichten des Vermittlers beschränken sich auf 6 Vergütungsansprüche des Vermittlers
die Erteilung von Auskünften aus aktuellen, branchenüblichen Informati-
onsquellen Eine spezielle Nachforschungspflicht des Vermittlers besteht 6.1 Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeför-
ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht. Der Vermittler kann derungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziff. 4 Teil B dieser Vermitt-
seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Not- lungsbedingungen gilt:
wendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei in Betracht kommenden a) Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Flug-
Informationsstellen verweist. gesellschaften, die keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesell-
3.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der schaft für die Tätigkeit des Vermittlers beinhalten.
Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevor- b) Die Vergütung des Vermittlers im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit
schriften, gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen des Kunden erfolgt demnach ausschließlich durch vom Kunden zu bezahlende Service-
und seiner Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften. entgelte.
3.4 Übernimmt der Vermittler entgeltlich oder unentgeltlich für den Kunden c) Die Serviceentgelte für die Vermittlungstätigkeit des Vermittlers und für
die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Ein- sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung ergeben sich,
reiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in bestimmte soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem Kunden, ins-
Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrück- besondere durch Auslage in den Geschäftsräumen des Vermittlers bekannt
liche Vereinbarung keine Verpflichtung des Vermittlers zu weitergehenden gegebenen und vereinbarten Entgelten.
Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten d) Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts
oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabe- nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem Vermittler eine Vergütung
schaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Ein- nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezah-
reiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbe- lung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.
hörden des jeweiligen Landes ersetzt. 6.2 Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen
3.5 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entspre-
erforderlichen Dokumenten ist der Vermittler ohne besondere, ausdrück- chenden Vereinbarung. Diese kann z. B. durch deutlich sichtbaren Aushang
liche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen von Preislisten in den Geschäftsräumen des Vermittlers und/ oder einem
Auftrages kann der Vermittler ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstat- entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hie-
tung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umständen für rauf erfolgen.
erforderlich halten durfte, verlangen. Der Vermittler kann für seine Tätigkeit 6.3 Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte – auch bei der Flugver-
selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit mittlung – bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere
den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war. Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder
3.6 Der Vermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Doku- Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder
menten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rücker-
stattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden
die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers
vom Vermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
4 Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang
mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen 7 Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
4.1 Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer 7.1 Sowohl den Kunden, wie auch den Vermittler trifft die Pflicht, Vertrags-
und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Rei-
gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler ver- seleistungen, die dem Kunden durch den Vermittler ausgehändigt wurden,
pflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa,
Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom ver- Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reise-
leistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Über-
mittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Flugge- einstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
sellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem
Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wech- 7.2 Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kun-
sel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der den nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt wer-
Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten den, erfolgt die Aushändigung durch den Vermittler durch Übergabe im
Geschäftslokal des Vermittlers oder nach dessen Wahl durch postalischen
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und oder elektronischen Versand.
www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäfts-
räumen des Vermittlers ausgehändigt werden. 8 Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler
4.2 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesell- 8.1 Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungs-
schaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen tätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mit-
des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Über- zuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige
einkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Aus-
a) die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten künfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht
b) die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaft- vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z. B. nicht vorgenom-
lichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine mene Buchungen oder Reservierungen).
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