Page 224 - Angelreisen_2022_web_neu
P. 224

•  die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten  9.4  Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hin-
          •  die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaft-  gewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversi-
           lichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft   cherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten
           eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von   des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z. B. bei
           Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens  Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der
          •  die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des   Reiserücktrittskostenversicherung,  Fristen  für  die  Schadensanzeige  und
           Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden   Selbstbehalte.  Der  Vermittler  haftet  nicht,  soweit  er  keine  Falschauskunft
           mit eingeschränkter Mobilität                   bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte
          Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast,   Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedin-
      GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
          z. B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des aus-  gungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
          führenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des   10  Haftung des Reisevermittlers
          Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
                                                           10.1  Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kun-
          6  Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise  den im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies
          6.1  Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Ver-  gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusi-
          trags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters   cherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungs-
          über die Pauschalreise, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausge-  beschreibung des Pauschalreiseveranstalters erheblich abweicht.
          händigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotel-  10.2  Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x BGB oder
          gutscheine,  Visa,  Versicherungsscheine  und  sonstige  Unterlagen  über  die   der schuldhaften Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vor-
          vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere   stehenden Bestimmungen unberührt.
          auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu   10.3  Die Haftung des Vermittlers für vertragliche Ansprüche des Reisekunden
          überprüfen.                                      ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistungen beschränkt, aus-
          6.2  Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht   genommen
          direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt   a) die Haftung für Schäden des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des
          die  Aushändigung  durch  den  Reisevermittler  durch  Übergabe  im  Geschäfts-  Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des
          lokal  des  Reisevermittlers  oder  nach  dessen  Wahl  durch  postalischen  oder   Vermittlers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
          elektronischen  Versand,  soweit  der  Kunde  keinen  Anspruch  auf  eine  Reise-  gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen;
          bestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.  b) die Haftung des Vermittlers für sonstige Schäden des Kunden, die auf einer
                                                           grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder auf einer vorsätzli-
          7  Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Reisevermittler  chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
          7.1  Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungs-  oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen
          tätigkeit des Reisevermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich
          mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige   11  Verbraucherstreitbeilegung
          Angaben  von  persönlichen  Kundendaten,  sonstiger  Informationen,  Aus-  Der Reisevermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreit-
          künfte  und  Unterlagen  über  die  vermittelte  Pauschalreise  sowie  die  nicht   beilegung darauf hin, dass der Reisevermittler nicht an einer freiwilligen Ver-
          vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z. B. nicht vorgenom-  braucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung
          mene Buchungen oder Reservierungen).             nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von
          7.2  Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 7.1 durch den Kunden, so gilt:  Pauschalreisen für den Reisevermittler verpflichtend würde, informiert der
          a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 7.1 unverschuldet, entfallen   Reisevermittler die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
          seine Ansprüche nicht.                           Der Reisevermittler verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im
          b) Ansprüche des Kunden an den Reisevermittler entfallen insoweit, als die-  elektronischen  Rechtsverkehr  geschlossen  wurden,  auf  die  europäische
          ser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige   Online- Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
          nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden   Teil B: Regelungen bei der Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen
          wäre.  Dies  gilt  insbesondere,  soweit  der  Reisevermittler  nachweist,  dass   oder mehreren Reiseleistungen, die keine verbundenen Reise-
          eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Reisevermittler die Mög-  leistungen im Sinne des § 651w BGB darstellen.
          lichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens,
          z. B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermit-  Die Vorschriften dieses Teils B über die Vermittlung von einzelnen Reiseleis-
                                                           tungen sind anwendbar, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil einer
          telten Pauschalreiseveranstalter ermöglicht hätte.   Pauschalreise noch Teil von verbundenen Reiseleistungen ist. In diesem Fall
          c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 7.1   ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vor-
          entfallen nicht                                  geschrieben.
          •  bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
           Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverlet-  1  Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
           zung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-  1.1  Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Ver-
           lungsgehilfen des Reisevermittlers resultieren  mittler kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über
          •  bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzli-  die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedür-
           chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder   fen keiner bestimmten Form.
           eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermitt-  Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestä-
           lers beruhen                                    tigt  der  Vermittler  den  Eingang  des  Auftrags  unverzüglich  auf  elektroni-
          •  bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungs-  schem  Weg.  Diese  Eingangsbestätigung  stellt  noch  keine  Bestätigung  der
           gemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermög-  Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
           licht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.  1.2  Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Vermittlers
          Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.  ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen ent-
          7.3  Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Reisevermitt-  gegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen,
          ler  auf  besondere  Bedürfnisse  oder  Einschränkungen  im  Hinblick  auf  die   diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbeson-
          nachgefragte Pauschalreise hinzuweisen.          dere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über
                                                           die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
          8  Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden   1.3  Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspart-
           gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern  ner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffe-
          Der Kunde kann Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen bezüglich der Erbrin-  nen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen
          gung  der  Reiseleistungen  durch  den  Pauschalreiseveranstalter  auch  seinem   Reise-  oder  Geschäftsbedingungen.  Ohne  besondere  Vereinbarung  oder
          Reise vermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.  ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetz-
          Bezüglich  etwaiger  Ansprüche  des  Kunden  gegenüber  den  vermittelten   licher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund inter-
          Pauschalreiseveranstaltern  besteht  keine  Pflicht  des  Reisevermittlers  zur   nationaler  Übereinkommen  erlassenen  Beförderungsbedingungen  und
          Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzu-  Tarifbestimmungen.
          haltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
                                                           2  Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers,
          9  Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen  Auskünfte, Hinweise
          9.1  Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines   2.1  Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich
          Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskos-  beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbrin-
          tenversicherung bei Buchung abzuschließen.       ger  durch  den  Vermittler  vorgenommen.  Zur  Leistungspflicht  gehört  nach
          9.2  Der  Kunde  wird  weiterhin  darauf  hingewiesen,  dass  eine  Reiserück-  Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über
          trittskostenversicherung  üblicherweise  nicht  den  entstehenden  Schaden   die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde,
          abdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inan-  dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
          spruchnahme  der  Pauschalreise  nach  deren  Antritt  entstehen  kann.  Eine   2.2  Bei  der  Erteilung  von  Hinweisen  und  Auskünften  haftet  der  Vermitt-
          Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.   ler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die
          9.3  Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf aus-  richtige  Auswahl  der  Informationsquelle  und  die  korrekte  Weitergabe  an
          reichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.  den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur


   224
   219   220   221   222   223   224   225   226   227   228