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• die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten 9.4 Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hin-
• die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaft- gewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversi-
lichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft cherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten
eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z. B. bei
Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der
• die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und
Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft
mit eingeschränkter Mobilität bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte
Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedin-
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
z. B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des aus- gungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
führenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des 10 Haftung des Reisevermittlers
Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
10.1 Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kun-
6 Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise den im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies
6.1 Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Ver- gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusi-
trags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters cherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungs-
über die Pauschalreise, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausge- beschreibung des Pauschalreiseveranstalters erheblich abweicht.
händigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotel- 10.2 Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x BGB oder
gutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die der schuldhaften Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vor-
vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere stehenden Bestimmungen unberührt.
auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu 10.3 Die Haftung des Vermittlers für vertragliche Ansprüche des Reisekunden
überprüfen. ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistungen beschränkt, aus-
6.2 Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht genommen
direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt a) die Haftung für Schäden des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des
die Aushändigung durch den Reisevermittler durch Übergabe im Geschäfts- Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des
lokal des Reisevermittlers oder nach dessen Wahl durch postalischen oder Vermittlers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
elektronischen Versand, soweit der Kunde keinen Anspruch auf eine Reise- gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen;
bestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat. b) die Haftung des Vermittlers für sonstige Schäden des Kunden, die auf einer
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder auf einer vorsätzli-
7 Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Reisevermittler chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
7.1 Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungs- oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen
tätigkeit des Reisevermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich
mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige 11 Verbraucherstreitbeilegung
Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Aus- Der Reisevermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreit-
künfte und Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise sowie die nicht beilegung darauf hin, dass der Reisevermittler nicht an einer freiwilligen Ver-
vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z. B. nicht vorgenom- braucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung
mene Buchungen oder Reservierungen). nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von
7.2 Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 7.1 durch den Kunden, so gilt: Pauschalreisen für den Reisevermittler verpflichtend würde, informiert der
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 7.1 unverschuldet, entfallen Reisevermittler die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
seine Ansprüche nicht. Der Reisevermittler verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im
b) Ansprüche des Kunden an den Reisevermittler entfallen insoweit, als die- elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
ser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige Online- Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden Teil B: Regelungen bei der Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen
wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Reisevermittler nachweist, dass oder mehreren Reiseleistungen, die keine verbundenen Reise-
eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Reisevermittler die Mög- leistungen im Sinne des § 651w BGB darstellen.
lichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens,
z. B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermit- Die Vorschriften dieses Teils B über die Vermittlung von einzelnen Reiseleis-
tungen sind anwendbar, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil einer
telten Pauschalreiseveranstalter ermöglicht hätte. Pauschalreise noch Teil von verbundenen Reiseleistungen ist. In diesem Fall
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 7.1 ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vor-
entfallen nicht geschrieben.
• bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverlet- 1 Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
zung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- 1.1 Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Ver-
lungsgehilfen des Reisevermittlers resultieren mittler kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über
• bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzli- die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedür-
chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder fen keiner bestimmten Form.
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermitt- Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestä-
lers beruhen tigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektroni-
• bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungs- schem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der
gemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermög- Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
licht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. 1.2 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Vermittlers
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen ent-
7.3 Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Reisevermitt- gegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen,
ler auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbeson-
nachgefragte Pauschalreise hinzuweisen. dere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über
die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
8 Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden 1.3 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspart-
gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern ner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffe-
Der Kunde kann Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen bezüglich der Erbrin- nen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen
gung der Reiseleistungen durch den Pauschalreiseveranstalter auch seinem Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder
Reise vermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetz-
Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten licher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund inter-
Pauschalreiseveranstaltern besteht keine Pflicht des Reisevermittlers zur nationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und
Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzu- Tarifbestimmungen.
haltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
2 Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers,
9 Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen Auskünfte, Hinweise
9.1 Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines 2.1 Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich
Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskos- beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbrin-
tenversicherung bei Buchung abzuschließen. ger durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach
9.2 Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserück- Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über
trittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde,
abdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inan- dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
spruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine 2.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermitt-
Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. ler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die
9.3 Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf aus- richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an
reichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten. den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur
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